Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemein Geschäftsbedingungen ArteMia Catering/Anlässe

 

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden, nachfolgend Auftraggeber genannt und der ArteMia Einzelunternehmen.

 

2. Leistung von ArteMia

ArteMia verpflichtet sich, den Leistungsumfang gemäss der mit dem Auftraggeber getroffenen Auftragsbestätigung zu erbringen und bei der Ausführung des Auftrages mit grösster Sorgfalt vorzugehen. ArteMia verpflichtet sich, jeder Mitteilung den Anlass, wie schriftlich besprochen, durchzuführen.

Die Mindestanzahl der verrechneten Gerichte ist auf der Offerte aufgeführt. Falls weniger Speisen benötigt werden, führt dies zu keiner Preisreduktion. Der Preis der Offerte kann sich vom Preis der tatsächlichen Rechnung unterscheiden, Grund ist die zusätzliche Nutzung vor Ort (falls nötig) oder der Mehrverbrauch an Speisen/Getränken. Welche am Anlass konsumiert werden, aber nicht ursprünglich in der Offerte enthalten. Wird aber immer vor Ort zusammen besprochen.

 

3. Stellplatz/Haftung des Kunden

Der Stellplatz wird von den Beauftragten zur Verfügung gestellt, so wie der erforderliche Stark Stromanschluss von 16 Ampere. Erforderliche Masse für den Stellplatz: Aufbau geschlossen 520 x 230 x 360 cm, Gesamtlänge ca. 700cm (Offene Verkaufsklappe 1.20cm). Der Kunde haftet für allfällige, von ihm oder seinen Gästen verursachten Sachschäden am Eigentum von ArteMia.

 

4. Reservierung/Zahlung

Bei einer Reservierung wird (30%) vom Endbetrag als Sicherheitsleistung gewährleistet, dieser wird vom Endbetrag abgezogen. Daraufhin folgt eine Auftragsbestätigung, erst dann ist die Reservierung rechtskräftig und es kommt ein Verbindlicher Vertrag zustande. Die Gesamtrechnung ist maximal zwei Tage vor dem Anlass zu begleichen und kann mit Banküberweisung bezahlt werden. Alle Preise verstehen sich exkl. MwSt.

 

5. Pflichten des Kunden

Wird der Anlass 30 Tage vor dem reservierten Datum abgesagt, wird die Sicherheitsleistung einbehalten um die Verluste/Schäden abzudecken. Der Kunde verpflichtet sich bis spätestens 20 Tage vor Beginn seines Anlasses die genaue Portionenzahl anzugeben (max. 10% weniger als in der Auftragsbestätigung). Eine Woche vor dem Eventtag wird nochmals alles telefonisch miteinander besprochen und dann kann es schon losgehen.

 

Bei Fragen stehe ich euch jederzeit zur Verfügung. Wir würden uns freuen, an eurem unvergesslichen Anlass teilzunehmen und diesen gemeinsam mit euch zu gestalten.